Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cape Tours, Untere Hardmatten 1, CH-4653 Obergösgen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Cape Tours und Ihnen als Reisende enthalten.
Folgende Hinweise und Bedingungen sind Bestandteile des Reisevertrages zwischen den Reiseteilnehmern und den veranstaltenden Leistungsträgern.
1 – Gegenstand und Anwendbarkeit der Vertrags- und Reisebedingungen
1.1 Diese Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns für Pauschalreisen und sonstige Reisedienstleistungen.
1.2 Die AVRB unterscheiden zwischen Pauschalreisen und sonstigen Reisedienstleistungen. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn die Beförderung zusammen mit der Unterbringung oder einer anderen touristischen Leistung, welche nicht Nebenleistung von Transport oder Unterbringung ist, vom Veranstalter zu einem Gesamtpreis angeboten wird und mindestens 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung miteinschliesst.
1.3 Werden Ihnen durch die Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, sind wir nicht Vertragspartner und es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Für zusätzlich vermittelte Transportleistungen (beispielsweise Miete von Fahrzeugen etc.) gelten die Vertrags- und Reisebedingungen sowie Haftungsbeschränkungen des jeweiligen Transportunternehmens oder Vermieters. In diesen Fällen können Sie sich nicht auf die nachstehenden Vertrags- und Reisebedingungen berufen.
2 – Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der Bestätigung Ihrer schriftlichen, elektronischen oder persönlichen Anmeldung (Buchung) zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.
2.2 Erfolgt Ihre Buchung zunächst provisorisch (Option), kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Cape Tours – vorbehältlich Ihrer früheren ausdrücklichen und definitiven Zustimmung – zustande, wenn Sie nicht innert drei Werktagen nach dem Tag der Buchung die provisorische Buchung schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Buchungsstelle annullieren.
2.3 Namensangaben – Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein (z.B. Heidi statt Adelheid oder Ruedi statt Rudolf), kann Ihnen die Reiseleistung verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Anpassung. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.
2.4 Nach der Buchung erhalten Sie die Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Leistungen enthält. Allfällige Abweichungen zu Ihrer Anmeldung müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden; ansonsten allfällige Änderungen können kostenpflichtig werden.
3 – Gebuchte Leistungen
3.1 Wir verpflichten uns, die versprochenen Leistungen der Reise gemäss der Leistungsbeschreibung des zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Reiseprospektes und der Bestätigung sorgfältig zu erfüllen.
3.2 Für die zu erbringende Leistung ist ausschliesslich die Publikation des entsprechend gebuchten Leistungsträgers massgebend. Andere Ausschreibungen (Prospekte etc.), oder eigene Anfragen beim Leistungspartner sind nicht Gegenstand des Reisevertrages, und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben.
3.5 Die Leistungen beginnen am jeweils publizierten bzw. bestätigten Abflugs-, Abfahrts- oder Einsteigeort. Das rechtzeitige Eintreffen liegt in Ihrer Verantwortung.
3.6 Sonder-bzw. Kundenwünsche, die auf der Bestätigung vermerkt werden, sind grundsätzlich unverbindlich und nicht Vertragsbestandteil.
3.7 Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, den für die Reise vereinbarten Preis sowie die im Preis nicht inbegriffenen Sonderleistungen (z.B. Versicherungsprämien, Sicherheits- und Flughafentaxen, Visagebühren, Ausflüge, Gebühren für fakturierte Extraleistungen) zu bezahlen, die Zahlungsmodalitäten einzuhalten, die notwendigen, persönlichen Reisedokumente zu besorgen und die jeweils gültigen Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Reiselandes einzuhalten.
4 – Preise
4.1 Wo nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken.
4.2 Unsere Preise sind Bankzahlungspreise.
4.3 Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen muss sich Cape Tours vorbehalten, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Dies kann in folgenden Fällen sein: Tarifänderungen von Transportunternehmen, (z.B. Treibstoffzuschläge) – neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen) – Wechselkursänderungen, staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer o.ä.).
4.4 Altersbestimmte Preise – Bei Preisen, die vom Alter der jeweiligen Person abhängig sind, z.B. Kinderrabatte, ist das Alter bei Reisebeginn (Datum) zur Preisbestimmung massgebend. Wir behalten uns das Recht vor, bei falschen Angaben den Reisepreis neu zu berechnen und eine allfällige Differenz in Rechnung zu stellen. Dies auch nach Reiseende.
4.5 Zahlung – Anlässlich des Vertragsabschlusses ist folgende Anzahlung zu leisten: 50% des gesamten Rechnungsbetrages innert 7 Tagen. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Abreise zahlbar. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt uns, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise als annulliert betrachtet und es werden die Stornokosten gemäss Bedingungen der Leistungsträger verrechnet. Befinden Sie sich bereits auf der Reise, bleibt der gesamte Reisepreis geschuldet. Hinzu kommen allfällige Verzugszinsen und Inkassokosten.
Ausnahmen hiervon: Kosten für Tagesausflüge und Safaris sind 14 Tage nach Rechnungserhalt komplett zu begleichen.
5 – Reiseunterlagen
5.1 Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag, in der Regel 10 Tage vor Reisebeginn per E-Mail zugestellt.
6 – Annullation/Umbuchung
6.1 Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies uns schriftlich (via E-Mail (mit Lesebestätigung) oder Briefpost (per Einschreiben) mitteilen.
6.2 Cape Tours hat die nachfolgenden Stornokosten unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- An-/Zahlung 100% rückerstattbar bei schriftlicher Mitteilung 8 Wochen vor Anreise
- Zahlung 50% erstattungsfähig bei schriftlicher Mitteilung 4 Wochen vor Anreise
- Keine Erstattung bei schriftlicher Mitteilung weniger als 4 Wochen vor Anreise.
6.3 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, oder anderen elektronischen Medien.
6.4 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm im Verlauf der Reise ordnungsgemäss angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Cape Tours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.5 Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs-& SOS Versicherung. Diese bezahlt die Annullierungskosten im Falle eines versicherten Ereignisses. Massgebend ist die jeweils geltende Versicherungspolice. Wenn Sie die Reise annullieren, bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht zurückerstattet. Auch wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie Cape Tours gegenüber Schuldner/Schuldnerin der Stornokosten.
7 – Programmänderungen, Leistungsausfälle, Beanstandungen
7.1 Höhere Gewalt, Streiks, Ereignisse höherer Gewalt oder behördliche Massnahmen können uns veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientieren wir Sie so rasch als möglich und werden alles daran setzen, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
7.2 Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffen, vergütet Ihnen der Veranstalter respektive Cape Tours den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen.
7.3 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, beim Leistungsträger (Hotel, Reiseleitung des Veranstalters, bzw. der örtlichen Vertretung des Veranstalters) unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe schriftlich bestätigen. Sollte vor Ort keine Ansprechperson sein, müssen Sie uns umgehend informieren.
7.4 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen, usw. gegenüber Cape Tours geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Forderung sind die Bestätigung der Leistungsträger und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende bei uns eintreffen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises.
8 – Haftung von Cape Tours
8.1 Wir haften Ihnen gegenüber für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Hotels, Reiseleiter vor Ort etc.) und für eine nach bestem Wissen erfolgte Beschreibung. Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung gewisser Ereignisse nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Umleitungen, usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
8.2 Auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze, Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Cape Tours nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze.
8.3 Cape Tours haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist, auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
8.4 Ausserhalb der vereinbarten Leistungen können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Wir sind somit nicht Ihre Vertragspartei und haften in keinem Falle.
8.5 Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys, usw. haften wir nicht.
9 – Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
9.1 Bei unserer Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins, Deutschlands und Österreichs.
9.2 Wenn Visa eingeholt werden müssen, usw., sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen oder ändern, gelten die Annullierungsbestimmungen. Visaanträge usw. sind immer vollständig auszufüllen. Die Vor- und Familiennamen sind wie im verwendeten Personalausweis aufgeführt anzugeben. Sollte Ihnen oder Mitreisenden die Einreise verweigert oder keine Einreisegenehmigung erteilt werden, können Ihnen die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Visa und behördliche Reiseanmeldungen können kostenpflichtig sein. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.
9.3 Alle Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente mit sich tragen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weisen wir Sie ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
10 – Datenschutz
10.1 Wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren. Wir speichern diese in der Schweiz. Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten.
10.2 Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass wir besonders schützenswerte Personendaten erheben müssen. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet werden. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
11 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Cape Tours ist schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Cape Tours können nur am Hauptsitz in Obergösgen angebracht werden.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
11.3 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.
Cape Tours
CH-4653 Obergösgen
Stand August 2024